Bürgerbegehren KITA Cleebronn

Zeigt der Gemeinderat Größe?

  1. Stimmen Sie dem Antrag der Fraktion Pro Cleebronn „Durchführung eines Bürgerentscheids zur Festlegung des Standortes für den geplanten Kindergartenbau zu?“ ja / nein
  2. Möchten Sie, dass der geplante Kindergartenneubau an einen alternativen Standort verlegt und nicht an der Grundschule gebaut wird? ja / nein

Diese beiden Fragen sollten uns in den nächsten Wochen beschäftigen. Die Erste davon sicher bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.03.21.
Die Zweite allerdings nur dann, wenn sich im Gemeinderat dafür eine 2/3 Mehrheit findet.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer Gemeinde über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der Kommunalvertretung gleich. Er findet nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl statt. Hierunter fällt zum Beispiel die Errichtung von Kindergärten und Schulen oder deren Standort.
Seit annähernd zwei Jahren kämpft die Fraktion Pro Cleebronn dafür den Kindergarten an einem anderen Standort als an der Schule zu errichten. Ausdrücklich geht es uns nicht darum, den Kindergarten zu verhindern. Er soll lediglich an einen anderen Standort. Dafür gibt es zahlreiche gewichtige Gründe, die Sie ab heute auf unserer Website einsehen können.

Natürlich benötigt man nicht für alles einen Bürgerentscheid. Aber hier geht es um ein komplexes Projekt, dass unsere Gemeinde nachhaltig verändern wird. Dafür ist eine breite Akzeptanz der Bevölkerung notwendig. Dies kann man nur durch die direkte Einbindung der Menschen erreichen.

Pro Cleebronn steht daher für den Bürgerentscheid zum Standort der Kita.
Kann der restliche Gemeinderat Größe zeigen und traut den Cleebronner Bürgern ebenso zu dieses kontrovers diskutierte Thema zu entscheiden?

Der 26.03. wird es zeigen.

Fragestellung:

Möchten Sie, dass der geplante Kindergartenneubau an einen alternativen Standort verlegt und nicht an der Grundschule gebaut wird?
Ja / Nein


Begründung:
Das ursprünglich geplante Projekt an der Grundschule, mit dem Ausbau
der Ganztagesbetreuung, einer Mensa und einem Sportraum, in einem Gebäude
mit dem Kindergarten, kann aus bekannten Gründen nicht umgesetzt werden.

Ein Neubau an der Grundschule, der ausschließlich einen Kindergarten beinhaltet, würde den Standort nachhaltig aus folgenden Gründen beschädigen:

1. Verkehrssituation
Bereits jetzt ist die Zufahrt jeden Morgen ein Engpass. Die Eltern der Grundschüler werden von den Lehrkräften regelmäßig gebeten ihre Kinder auf dem Parkplatz vor der Feuerwehr aussteigen zu lassen, um den Verkehr vom Schulgelände weg zu halten und die Kinder, die zu Fuß zur Schule kommen, nicht zu gefährden. Für den neuen Kindergarten soll es eine Zufahrt und einen Parkplatz mit 16 Stellplätzen, hinter dem Zugang zur Grundschule geben. Da Aufgrund der Bedarfsplanung von Vollbelegung des Kindergartens ausgegangen werden muss, können im Worst Case Szenario bis zu 60 Fahrzeuge hinzukommen, die sowohl bei der Anfahrt, wie auch bei der Abfahrt vom Kindergarten jeweils 2 x direkt am Zugang der Schule vorbei fahren. Der Verkehr vor der Schule würde sich dadurch signifikant erhöhen und aus einer ruhigen Anliegerstraße wird ein belebter Verkehrsbereich.

2. Ganztagesbetreuung
Der Ausbau der Ganztagesbetreuung ist in dem verkleinerten Kindergartenprojekt gestrichen worden. Die Kernzeitbetreuung findet in einem provisorischen Containerbau statt. Auch hier ist, ausgehend von der Bedarfsplanung für die Kindergärten, zukünftig mit einem deutlich steigenden Bedarf zu rechnen.
Der Neubau eines Kindergartens dieser Größenordnung an der Grundschule, in dem keine Kernzeitbetreuung untergebracht werden kann, wird jegliche Möglichkeit zunichte machen die Ganztagesbetreuung entsprechend aufzuwerten.
Die Kinder der Kernzeitbetreuung müssten über Jahre hinweg
weiter im Containerbau bleiben. Vor dem Hintergrund, dass es ab
2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gibt und der Bund den Ausbau mit 3,5 Mrd. € fördert ist das geradezu unverantwortlich.
Im Zweifelsfall müsste zu einem späteren Zeitpunkt sogar die Ganztagesbetreuung an eine andere Stelle verlegt werden. Das zwischenzeitlich hierfür proklamierte Gelände an der  Flüchtlingsunterkunft steht in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung, da es bis 31.12.2022 verpachtet ist und das Landratsamt bereits jetzt eine weitere Verlängerungsoption gezogen hat. Entsprechend dem Sitzungsbericht aus dem Gemeinderat vom 17.05.2019 kann das Landratsamt von der Verlängerungsoption auch Gebrauch machen wenn die Gemeindeverwaltung dagegen wäre. Wie oft diese Verlängerungsoption dann noch gezogen wird / gezogen werden kann, ist derzeit nicht bekannt.

3. Sportunterricht
Ebenfalls gestrichen wurde der Turnraum für die Grundschule. Es wird also nach wie vor keine geeigneten Räumlichkeiten für den Sportunterricht geben.

Die Kinder müssen durch den ganzen Ort bis zur maroden TSV Halle gehen. Wenn nur eine Sportstunde angesetzt ist, gehen sie erst gar nicht los und machen stattdessen „Ersatzsport“ irgendwo auf dem Schulgelände.

Dieser fand, bis zur völlig voreiligen Baumfällaktion auf dem Schulhof, eben unter diesen Bäumen statt, um etwas Schatten zu haben. Das geht schon jetzt nicht mehr und die Kinder stehen ggf. in der vollen Sonne, da auch der „rote“ Platz im Sommer unerträglich ist.

Bei zwei angesetzten Sportstunden entfällt eine Stunde davon auf den Fußweg hin und zurück. De facto findet kein vernünftiger Sportunterricht statt. Ein unhaltbarer Zustand, der sich mit dem Bau eines reinen Kindergarten an der Grundschule auch nicht mehr ändern lässt.
Auch hier müsste ggf. zu einem späteren Zeitpunkt der Turnraum / Turnhalle an eine andere Stelle verlegt werden, da es an der Grundschule keinen Platz mehr gibt. Dies wiederum führt weiterhin dazu, dass ein Großteil des Sportunterrichts auf den Weg zum Turnraum entfällt.

4. Ablenkungspotenzial

Es darf auch nicht unbeachtet bleiben, dass spielende Kleinkinder im Freigelände des Kindergartens zumindest in den Sommermonaten doch auch einen gewissen Lärmpegel erzeugen.
Bei geöffneten Fenstern in der Grundschule wird das nicht unerheblich für Ablenkung sorgen. Gleiches gilt bereits für die gesamte Bauphase.
Der Bagger vor dem Fenster wird für viele Kinder deutlich spannender sein als die Matheaufgabe an der Tafel.

5. „Traber-Gelände“

Der Eigentümer des Traber-Geländes hat definitive Verkaufsabsichten zu einem günstigen Preis signalisiert, allerdings nur zu Zwecken, die dem Gemeindewohl dienen. Das bereits erschlossene, nahe der Ortsmitte liegende Gelände eignet sich in vielerlei Hinsicht hervorragend für den Bau eines neuen Kindergartens.

Der KiTa Neubau an dieser Stelle eröffnet alle nur denkbaren Möglichkeiten an der Grundschule, diese wie vorbeschrieben zu erweitern, die gesetzlich ab 2025 vorgeschriebene Kernzeitbetreuung und zukünftig auch eine Schulsporthalle zu errichten. Weiterhin ergeben sich Synergieeffekte mit dem bereits vorhandenen ev. Kindergarten. Beispielsweise könnte eine Mensa gemeinsam genutzt werden, was auch dem ev. Kindergarten neue Möglichkeiten eröffnet.

6. erhöhter Bauaufwand und Kosten
Die standortbedingten Mehraufwendungen sind, Aufgrund der Topographie, der Lage im Überschwemmungsgebiet, der erforderlichen Ertüchtigungskosten für die Grundschule (Klima / Lüftungsanlage, Sichtschutz etc.) unverhältnismäßig hoch, was eine Umsetzung der Kita an diesem Standort extrem verteuert.

Bei einem Ausweichen auf das Trabergelände liegt die Ersparnis, mit Kauf des Geländes einschl. der Kosten für Abbruch der sich darauf befindenden Gebäude, für das gleiche Objekt das bei der Grundschule geplant ist, bei ca. 500.000 €.


Fazit:
Alles in allem bringt ein reiner Kindergarten keinerlei Vorteile für den Standort der Grundschule, die Grundschüler oder die Lehrer, dafür aber reichlich Nachteile. Der Standort wird nachhaltig beschädigt und es wird kaum noch Möglichkeiten geben das Angebot an der Grundschule attraktiver zu gestalten bzw. die Grundschule zu erweitern, was bei der laut Rechenszenario zu erwartenden Kinderzahl in Cleebronn absolut geboten sein wird. Auch die Kindergartenkinder werden früher oder später die Grundschule besuchen und sollten von einem modernen Angebot profitieren können.

Mit der Erparnis kann der lange überfällige Kreisverkehr an Bönnigheimer Straße, Zeppelinstraße, Schützenstraße und Pfefferklinge ermöglicht werden.

Was 2018 noch alternativlos erschien, stellt sich heute völlig anders dar. Aus einem attraktiven Großprojekt ist in einer Hauruck Aktion eine verkleinerte „Notlösung“ geworden, die dem Bedarf in Cleebronn an dieser Stelle nicht gerecht wird.

Für den Kindergartenneubau gibt es durchaus alternative Standorte in Cleebronn.

Da bisher weder die finale Baugenehmigung vorliegt, noch Ausschreibungsverfahren laufen, stehen noch alle Möglichkeiten offen.

Erhaltet den Schulstandort !

Infos zur außerordentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.02.2021
zum Thema Bürgerbegehren/Herbeiführung eines Bürgerentscheids

-> Anhörung der Vertrauenspersonen vor der Beschlussfassung
===>> Bitte hier klicken <<===

-> Antrag von Rainer Cordes zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens
===>> Bitte hier klicken <<===

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang des Bürgerbegehrens

Bürgerentscheid – was wären die Folgen?

Nach der äußerst erfreulich erfolgreichen Teilnahme der Bürger an der Bürgerbefragung und des damit nun folgenden Bürgerentscheids haben sich in der Bevölkerung unterschiedlichste Fragestellungen ergeben, deren Beantwortung wir nachfolgend gerne nachkommen.

Der inhaltliche Kern des Entscheids
Wie bereits in der Unterschriftensammlung geht es bei dem Entscheid darum, ob das bereits für den Standort Grundschule geplante Gebäude nahezu unverändert auf dem (Trabergelände) Areal Zeppelinstraße/Schützenstraße  errichtet werden soll.

Müssen gültige Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern gekündigt werden?Nein, da sich die Bauaufgabe und damit die Honorarhöhe nur unwesentlich ändert, dies ist in §9 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt. Demnach muss kein Vertrag gekündigt werden.

Müssen entgangene Leistungen entschädigt werden?
Nein, da keine Verträge gekündigt werden müssen, gibt es keine Leistungen, die entschädigt werden müssten.

Muss bei einem neuen Standort nicht eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Da das Vertragsverhältnis mit dem Architekten weiterhin besteht, bedarf es keiner neue Ausschreibung. Auch wenn geringe Anpassungen im vorliegenden Vertrag nötig wären, stützen diverse Ausführungen im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) das Fortbestehen des Vertrages.

Können die Planungen einfach verwendet werden (Urheberrecht)?
Wie bereits ausgeführt bleibt der Architekt vertraglich gebunden. Die Planungen werden nahezu exakt an dem neuen Standort umgesetzt. Eine Verletzung von Urheberrechten ist damit ausgeschlossen.

Sind bereits entstandene Kosten bei einem neuen Standort nicht vergebens?
Die erbrachten Planungsleistungen können weiterverwendet werden.

Sind die benötigten Grundstücke überhaupt verfügbar?
Ja, in jüngsten Gesprächen hat der Eigentümer seine Verkaufsbereitschaft – insbesondere zum Wohle der Gemeinde – erneut signalisiert.

Müssten nicht alle Planungs- und Genehmigungsschritte erneut durchlaufen werden und würde das nicht erneut viel Zeit in Anspruch nehmen?
Die Pläne müssen nicht verändert werden. Sie sind auf den neuen Standort komplett übertragbar.

Die Anpassung der vorhandenen Planung an das neue Grundstück nimmt nur wenige Wochen Arbeit in Anspruch.

Inhaltlich müsste baurechtlich nichts neu bewertet werden, sodass von einer relativ kurzen Genehmigungsphase ausgegangen werden kann.

Im Gegenteil, es werden Planungsleistungen für Erschließungskosten (insbesondere Erstellung einer neuen 2-spurigen Zufahrtsstraße mit Wendemöglichkeit und öffentliche Abwassererschließung) entfallen.

Hierbei sollte erwähnt werden, dass aufgrund der Problematik mit der Hochwasserlinie, welche noch immer nicht geändert ist (https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten), noch keine Genehmigung der Außenanlagen an der Grundschule vorliegt. Dies trifft auch für die 2-spurige Zufahrtsstraße zu.

Ein neuer Standort? Das heißt doch wohl, dass es noch länger dauert und auch noch mehr Geld kostet, weil das Grundstück gekauft werden muss?!
Nein, das Grundstück und seine Umgebung ist deutlich besser geeignet und muss weniger kompliziert bearbeitet werden.

Es ist kein Bau einer Zufahrtstraße notwendig. Der Anschluss ans Abwassernetz ist bereits vorhanden Dies spart Zeit und Geld.

Zudem hätte man das für unsere Gemeinde immens wichtige Grundstück im Zentrum Cleebronns damit erworben. Als rechtliche Grundlagen nennen wir die ‚Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen‘ sowie das ‚Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen‘.

Unterschriftensammlung übertrifft alle Erwartungen

Insgesamt wurden weit mehr als doppelt so viele Unterschriften geleistet wie für die Einleitung eines Bürgerentscheids nötig sind.

Das ist ein starkes und klares Signal.

Wie geht es weiter?

Die Unterschriften wurden am 23.12. im Rathaus der Gemeindeverwaltung übergeben.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist von 8 Wochen in der die Gemeindeverwaltung das Ergebnis prüft. Anschließend hat die Gemeindeverwaltung 4 Monate Zeit, den Bürgerentscheid durchzuführen. Während dieser Zeit ruhen sämtliche Vorgänge bzgl. Neubaus der Kita an der Grundschule vollständig.

Hinfällig wird der Bürgerentscheid nur dann, wenn der Gemeinderat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme freiwillig übernimmt.

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich nicht nur für das entgegengebrachte Vertrauen, sondern auch für die große Bereitschaft der Cleebronner Bürger, sich für unsere Gemeinde zu engagieren, bedanken.

Da die Gemeindeverwaltung die Veröffentlichung des Umfrageergebnisses nicht ermöglicht hat, haben wir uns erneut für einen Infoflyer entschlossen, gleichzeitig bieten Ihnen damit die Gelegenheit mit Ihrer Unterschrift aktiv dazu beizutragen ein Bürgerentscheid über den KiTa-Standort herbeizuführen.

Sollte ein Haushalt versehentlicher Weise keinen Flyer bekommen haben, so können Sie Ihn hier herunterladen

Ergebnisse der Meinungsumfrage KiTa Cleebronn

Hier finden Sie unsern ersten Flyer zur Meinungsumfrage KiTa Cleebronn.