Anträge von Pro Cleebronn

Infos zur außerordentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.02.2021
zum Thema Bürgerbegehren/Herbeiführung eines Bürgerentscheids

-> Anhörung der Vertrauenspersonen vor der Beschlussfassung
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-> Antrag von Rainer Cordes zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens
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Mündlicher Antrag von Gemeinderat Rainer Cordes (Fraktion Pro Cleebronn) 

Erwartungsgemäß hat der Gemeinderat gestern Abend das Bürgerbegehren abgelehnt.

Rainer Cordes von der Fraktion Pro Cleebronn hatte allerdings noch vor Abstimmung der Beschlussvorlage dieses Tagesordnungspunktes folgenden Antrag gestellt:

„Wie Sie u.a. den Erläuterungen der Vertrauenspersonen Frau Zwetzich und Herrn Speitelsbach heute Abend entnehmen konnten, hat der Gemeinderat die Gelegenheit – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens – den Beschluss fassen kann, dass die Standortfrage der Kita durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll.

Bei einer 2/3-Mehrheit der Gemeinderäte kann der Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Daher beantrage ich, dass der Gemeinderat – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens dieses Tagesordnungspunktes – über §21 Absatz 1 der Gemeindeverordnung – hier und jetzt ein darüber abgestimmt bzw. Beschluss gefasst wird, ob ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll.“

Bürgermeister Thomas Vogl hat diesen Antrag Freitagabend mit der Begründung nicht zur Abstimmung zugelassen, da eventuell eine Sperrfrist aufgrund des bereits behandelten Punktes vorliegen könnte. Herr Vogl wird die Thematik in dieser Woche prüfen und die Gemeinderäte entsprechend informieren. Der Antrag ist damit weiterhin offen.


Schriftlicher Antrag Fraktion Pro Cleebronn vom 01.08.2020

Die Corona-Pandemie hat und wird vieles nachhaltig verändert. Bereits im Frühjahr haben Sie Herr Vogl im Zusammenhang der Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 die Marschroute vorgegeben, dass alle geplanten Investitionen „auf Sicht“ zu fahren sind.

Dem Finanzzwischenbericht 2020, der im Zuge der öffentlichen Gemeinderatsitzung im Juli 2020 vorgestellt wurde, ist der  Beschlussvorlage Nr.: 44/2020 zu entnehmen, dass die Auswirkungen der  Corona-Pandemie dazu geführt haben, dass auch bei künftigen Investitionsmaßnahmen verstärkt der Blick auf die laufenden Abschreibungen und die laufenden Unterhaltungskosten gelegt werden sollte.

Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die mögliche Umsetzung der vor Corona im Haushaltsplan 2020 geplanten Investitionen auch in den nächsten Monaten noch nicht abzusehen sein werden, stellt die Fraktion Pro Cleebronn hiermit folgenden Antrag:

Wir beantragen, dass die Verwaltung vom Gemeinderat in einer der beiden kommenden öffentlichen Sitzungen dazu beauftragt wird, die Türe für den alternativen Kita-Standort endlich aufzustoßen und nun umgehend in Kaufverhandlungen mit dem Grundstücksbesitzer dieses Standorts treten soll. Bei diesem alternativen Standort handelt es sich um das komplett zur Verfügung stehenden Grundstückareal südlich des Kindergartens Zeppelinstraße.

U.a. mit dem Ziel einen Plan B zu dem immer noch nicht genehmigten Bauvorhaben Kita neben Grundschule bereit zu halten, welches rein standortbedingt Mehr-Baukosten von nachweislich mind. € 700.000,00 gegenüber dem Grundstücksareal südlich des Kindergartens Zeppelinstraße generiert.

Mit diesen ersparten Kosten könnte nicht nur der komplette Grundstückserwerb einschl. erforderlicher Gebäudeabbruch- bzw. Grundstücksherrichtungskosten finanziert werden, sondern auch die im Zusammenhang mit diesem Grundstückserwerb sich einmalig bietende    Chance die Vision eines Kreisels im Kreuzungsbereich Zeppelinstraße, Schützenstraße, Bönnigheimerstraße zu realisieren.

Befeuert wird dieser Antrag dadurch, dass wir immer wieder von verschiedenen Cleebronner Bürgern darauf angesprochen werden, warum dieses Grundstücksareal nicht erworben werden würde, da es unbedingt in den Besitz der Gemeinde Cleebronn übergehen sollte.

Der Grundstücksbesitzer ist mittlerweile sehr alt und möchte noch zu Lebzeiten verkaufen. Dies hat er in mehreren Gesprächen immer wieder kundgetan. 

Er signalisiert seit mittlerweile fast 1,5 Jahren, dass er verkaufsbereit ist, und gerne dazu beitragen würde mit dem Verkauf seines Anwesens der Gemeinde Cleebronn zu helfen, um die städtebauliche Weiterentwicklung seines Heimatortes nachhaltig in positiver Art und Weise zu unterstützen.

Seit 1,5 Jahren wartet er darauf, dass die Verwaltung auf ihn zukommt, um in Kaufverhandlungen zu treten.

Da der Besitzer plant, sein Anwesen noch zu Lebzeiten zu verkaufen, besteht dringender Handlungsbedarf, solange seitens der Gemeinde Cleebronn aus haushaltstechnischer Sicht überhaupt noch die Möglichkeit, den Erwerb dieses Areals zu finanzieren.

Wir beantragen daher, dass die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich in aktive Kaufverhandlungen mit diesem Grundstücksbesitzer eintritt, und die Ergebnisse dem Gemeinderat bis Herbst 2020 vorlegt.   

Mündliche Anträge vom 24.07.2020

      im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 44/2020

     “Finanzzwischenbericht 2020“

Antrag 1 der Fraktion Pro Cleebronn:

Die Annahmen und Grundlagen bei der Haushaltsplanung sind coronabedingt -vor allem auf der Ertragsseite – sehr unsicher bis hinfällig. Dazu kommt die in dieser Woche eingetroffene Nachricht erschwerend hinzu, dass die geplante Verzinkerei der Fa. Layher auf unbestimmte Zeit nicht gebaut wird. Die Auswirkungen auf Entwicklungen, wie sich die Gewerbesteuer, die rückläufige Einkommensteuer, sowie die rückläufige Finanz-Zuweisungen, verändern werden, konnte Herr Hirsch bereits zum Stand des Zwischenberichtes nicht seriös vorhersagen.

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages) wird am 01. Oktober 2020 aufgehoben.

Dies wird zu einer Welle von bundesweiten Insolvenzen führen, die sich wiederum sehr stark auf rückläufige Einkommensteuern sowie rückläufige Finanzzuweisungen auswirken werden!

Daher beantragt unsere Fraktion, dass alle geplanten Investitionen weiterhin „konsequent auf Sicht gefahren“ werden,

und beantragen heute Abend, dass nach der Sommerpause der Bauausschuss respektive der gesamte Gemeinderat sich in Form einer Klausurtagung – zusammensetzt,

um sämtliche geplante Investition auf den Prüfstand zu stellen und gemeinsam intensiv daran zu arbeitet und abzuwägen, wie dem strukturellen Defizit gegengesteuert werden kann.

Antrag 2 der Fraktion Pro Cleebronn:

Herr Hirsch hat vor Verabschiedung des Haushaltsplans 2020, der bekanntermaßen vor der Corona-Pandemie erstellt wurde, deutlich zu verstehen gegeben, dass der Haushaltsplan vom Landratsamt, mit den darin beinhalteten 3,25 Mio. Schulden gerade so auf der Kante gestrickt sei, und mit einer beinahe gelb-roten Karte gerade so durchgehen würde. Dies hat sich bestätigt.

Nun ist es so, dass die durch die Corona-Pandemie bedingten Unwägbarkeiten dazu führen werden, dass für die nächsten Jahre deutlich mehr Schulden aufgenommen werden müssen. Dies bedeutet, dass der Nachtragshaushalt – auf Basis der aktuellen geplanten Investitionen – nicht mehr genehmigungsfähig sein wird.

Wie bereits hinreichend bekannt, werden die im Haushaltplan veranschlagten Kosten für den Neubau der Kita neben der Grundschule in Höhe von 4,3 Mio. bei Weitem nicht ausreichen. Darüber hinaus steigt der Baupreisindex stetig weiter nach oben – trotz Pandemie. Dies führt dazu, dass die Schere – was die wegfallenden Einnahmen einerseits und die Baukosten dieses Projektes betrifft anderseits – immer weiter auseinanderklafft.

Daher stellt die Fraktion Pro Cleebronn in diesem Zusammenhang  folgenden 2. Antrag:

Wir beantragen, dass bis zur Erteilung der Baugenehmigung der geplanten Kita neben der Grundschule und bis – die unter Antrag 1 beantragte – Klausurtagung mit unserem Bauausschuss respektive dem Gemeinderat stattgefunden hat, weiterhin auf „Sicht gefahren wird“.

In Sicht fahren insofern, dass zunächst weitere Planungsleistungen dieses Projektes eingefroren werden sowie mit geplanten weiteren Beauftragungen von Ingenieurleistungen noch solange auf Sicht gefahren bzw. diese zurückgestellt werden, solange sich dadurch keine Nachteile für den Planungs- und Baufortschritt ergeben.

Mit dem Ziel, anfallende Honorare seitens der Ingenieure für z.B. entgangenen Gewinn entgegenzuwirken.

Der sinkende Bedarf an Kindergartenplätzen für die nächsten Jahre begünstigt diesen Beschlussvorschlag.

Mündlicher Antrag vom 24.07.2020

Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 45/2020 „Raumsituation Feuerwehrgerätehaus – Weitere Planungsschritte“

Antrag  der Fraktion Pro Cleebronn:

Unsere Fraktion beantragt noch ein weiteres Architekturbüro anzufragen und zwar das Architekturbüro Mattes, Riglewski, Wahl aus Heilbronn.

Mündlicher Antrag vom 24.07.2020

Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 46/2020 „Neubau Kita…        Beauftragung Ing.-Büro  I-Motion“

Antrag der Fraktion Pro Cleebronn:

Die Fraktion Pro Cleebronn beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird, da alle geplanten Investitionen coronabedingt weiterhin „konsequent auf Sicht gefahren“ werden müssen.

Wir beantragen, daher dass diese Planungsleistungen noch nicht beauftragt werden, zumal keine Eile geboten ist und diese Entscheidung den Planungs- und Baufortschritt der Kita in keinerlei Weise ausbremsen würde.

Wir beantragen, dass solange es noch keine Baugenehmigung gibt und solange der Nachtragshaushalt nicht in trockenen Tüchern ist, dass keine Beauftragung weiterer Planungsleistungen durchgeführt werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Inhalte unsere Aussagen im Zusammenhang der heutigen Beschlussvorlage Nr: 44/2020


Antrag auf Durchführung einer Kostenberechnung für den Bau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Gestellt am 26.05.2020

Es ist zu erwarten, dass die im Haushaltsplan 2020 eingeplanten Einnahmen in der berücksichtigten Höhe nicht eingehen werden. Umso wichtiger ist es, dass konkrete Zahlen für den Bau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses vorliegen.

Die berücksichtigten Investitionen hierfür beruhen lediglich auf einer mündlichen Aussage des Architekten und ist in keiner Weise belastbar.

Nach §12 der Gemeindehaushaltsverordnung dürften Auszahlungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Kostenberechnungen vorliegen. Ausnahmen sind bei unbedeutenden Maßnahmen zulässig, eine Kostenberechnung muss jedoch stets vorliegen.

Die Schätzung des Architekten ohne jegliche Dokumentation ist keinesfalls als Kostenberechnung anzusehen.

Die Gemeinderäte der Fraktion ProCleebronn beantragt hiermit die Erstellung einer entsprechend belastbaren Kostenberechnung, welche so anzufertigen ist, dass sie im noch zu beschließenden Nachtragshaushalt berücksichtigt werden kann.


Antrag auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die Agenda der öffentlichen Sitzung am 13.12.2019

die kommende Sitzung am 13.12.2019 stellen wir gemäß Gemeindeordnung nachfolgenden Sachantrag.

Dem Abschluss von Verträgen zu Lieferungen und Leistungen muss lt. §31 GemHVO eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

Wir beantragen hiermit die Darlegung, welche Angebote für die Dienstleistung des Architekten für den geplanten Neubau der Kita an der Grundschule als diejenigen ausgewählt wurden, um sie dem Gemeinderat öffentlich vorzustellen. Bitte erläutern Sie nach welchen Kriterien das Architekturbüro Götze und Langguth ausgewählt wurde, sowie mit welchem Abstimmungsergebnis in welcher öffentlichen Sitzung der Auftrag erteilt wurde.