In der Sitzung von 24.09.2019 hat Bürgermeister Vogl ProCleebronn in Person von Gemeinderat Wilhelm Speitelsbach die Chance eingeräumt, eine alternative Planung zum Standort an der Grundschule vorzustellen, wenn diese Ausarbeitung eine vergleichbare Alternative zu 50% der Kosten an der Grundschule darstellen würde. Dies ist Herrn Speitelsbach gelungen, auch weil die bislang in der Öffentlichkeit genannten Kosten des Kita-Neubaus in Höhe von 3 Mil EUR falsch waren und die Planungen mittlerweile bei 4,3 Mil EUR liegen (selbst diese Zahl muss deutlich angezweifelt werden).
Das in der Öffentlichkeit gegebene Versprechen von Herrn Vogl wurde bis heute nicht eingehalten. Die Fraktionen der CDU, AGU sowie FW verweigern sich der Ansicht der Ausarbeitung und Diskussion über die Fakten, fordern jedoch Antworten in Gemeinderatssitzungen ein.
Die obige in der öffentlichen Gemeinderatssitzung getätigte Aussage von Herrn Vogl haben wir als Aufforderung zur Erstellung einer alternativen Planung verstanden. Die vom Gemeinderatsmitglied Speitelsbach ausgearbeitete Planung umfasst eine vollständige Standortanalyse, Machbarkeitsstudien, Kostenberechnung nach DIN 276, sowie einen unterschriftsreifen Bauantrag.
Dieser enorme Umfang wurde von Herrn Speitelsbach in Eigenarbeit an Wochenenden und während seiner Arbeitszeit unentgeltlich erstellt.
Diese detaillierte Ausarbeitung ist bis heute bedeutend umfangreicher und qualitativ hochwertiger als sämtliche zum Standort an der Grundschule den Gemeinderäten vorgelegten Planungen. Bis zum heutigen Tage sind diese weiterhin unvollständig und fehlerhaft.
Als Dank für diese enorme Leistung von Herrn Speitelsbach, welche ausschließlich zum Wohle der Bürger erfolgt ist (Herr Speitelsbach wird im Anschluss nicht für die Gemeinde tätig werden und keine Leistungen erbringen), wurde er in der vergangenen Sitzung der Befangenheit beschuldigt und von der weiteren Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. Dies obwohl Bürgermeister Vogl in der September-Sitzung unter Zeugen eine Präsentation zugesagt hatte und damit Herrn Speitelsbach motiviert hatte.
Bürgermeister Vogl muss bei seiner Aussage klar gewesen sein, dass im Rahmen einer belastbaren Ausarbeitung einer Alternative, fundierte Standortanalysen, Machbarkeitsstudien und auch ein Bauantrag als Ergebnis herauskommt – letzteres um überhaupt zu versichern, dass diese Alternative umsetzbar ist.
Diese Ausarbeitung wird nun gegen Herrn Speitelsbach als Befangenheit verwendet.
Wenn Herr Speitesbach aus der Ausarbeitung des Bauplans und aus der Kostenrechnung keinen Vorteil zieht und das tut er nicht weil er sich ja im Vorfeld bereits erklärt hat, dass er nicht für die Gemeinde in diesem Projekt tätig werden wird, ist eine Befangenheit nach § 18 GemO nicht gegeben.
Ich zitiere § 18
Ausschluß wegen Befangenheit
(1) Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann:
Es handelt sich hier also um einen Formfehler. Alle Beschlüsse die in diesem Zusammenhang gefasst wurden, sind nichtig.
13 Personen inkl. Bürgermeister und keinem fällt sowas auf???? Armes Deutschland