Anträge von Pro Cleebronn

Infos zur außerordentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.02.2021
zum Thema Bürgerbegehren/Herbeiführung eines Bürgerentscheids

-> Anhörung der Vertrauenspersonen vor der Beschlussfassung
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-> Antrag von Rainer Cordes zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens
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Mündlicher Antrag von Gemeinderat Rainer Cordes (Fraktion Pro Cleebronn) 

Erwartungsgemäß hat der Gemeinderat gestern Abend das Bürgerbegehren abgelehnt.

Rainer Cordes von der Fraktion Pro Cleebronn hatte allerdings noch vor Abstimmung der Beschlussvorlage dieses Tagesordnungspunktes folgenden Antrag gestellt:

„Wie Sie u.a. den Erläuterungen der Vertrauenspersonen Frau Zwetzich und Herrn Speitelsbach heute Abend entnehmen konnten, hat der Gemeinderat die Gelegenheit – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens – den Beschluss fassen kann, dass die Standortfrage der Kita durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll.

Bei einer 2/3-Mehrheit der Gemeinderäte kann der Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Daher beantrage ich, dass der Gemeinderat – unabhängig vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens dieses Tagesordnungspunktes – über §21 Absatz 1 der Gemeindeverordnung – hier und jetzt ein darüber abgestimmt bzw. Beschluss gefasst wird, ob ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll.“

Bürgermeister Thomas Vogl hat diesen Antrag Freitagabend mit der Begründung nicht zur Abstimmung zugelassen, da eventuell eine Sperrfrist aufgrund des bereits behandelten Punktes vorliegen könnte. Herr Vogl wird die Thematik in dieser Woche prüfen und die Gemeinderäte entsprechend informieren. Der Antrag ist damit weiterhin offen.


Schriftlicher Antrag Fraktion Pro Cleebronn vom 01.08.2020

Die Corona-Pandemie hat und wird vieles nachhaltig verändert. Bereits im Frühjahr haben Sie Herr Vogl im Zusammenhang der Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 die Marschroute vorgegeben, dass alle geplanten Investitionen „auf Sicht“ zu fahren sind.

Dem Finanzzwischenbericht 2020, der im Zuge der öffentlichen Gemeinderatsitzung im Juli 2020 vorgestellt wurde, ist der  Beschlussvorlage Nr.: 44/2020 zu entnehmen, dass die Auswirkungen der  Corona-Pandemie dazu geführt haben, dass auch bei künftigen Investitionsmaßnahmen verstärkt der Blick auf die laufenden Abschreibungen und die laufenden Unterhaltungskosten gelegt werden sollte.

Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die mögliche Umsetzung der vor Corona im Haushaltsplan 2020 geplanten Investitionen auch in den nächsten Monaten noch nicht abzusehen sein werden, stellt die Fraktion Pro Cleebronn hiermit folgenden Antrag:

Wir beantragen, dass die Verwaltung vom Gemeinderat in einer der beiden kommenden öffentlichen Sitzungen dazu beauftragt wird, die Türe für den alternativen Kita-Standort endlich aufzustoßen und nun umgehend in Kaufverhandlungen mit dem Grundstücksbesitzer dieses Standorts treten soll. Bei diesem alternativen Standort handelt es sich um das komplett zur Verfügung stehenden Grundstückareal südlich des Kindergartens Zeppelinstraße.

U.a. mit dem Ziel einen Plan B zu dem immer noch nicht genehmigten Bauvorhaben Kita neben Grundschule bereit zu halten, welches rein standortbedingt Mehr-Baukosten von nachweislich mind. € 700.000,00 gegenüber dem Grundstücksareal südlich des Kindergartens Zeppelinstraße generiert.

Mit diesen ersparten Kosten könnte nicht nur der komplette Grundstückserwerb einschl. erforderlicher Gebäudeabbruch- bzw. Grundstücksherrichtungskosten finanziert werden, sondern auch die im Zusammenhang mit diesem Grundstückserwerb sich einmalig bietende    Chance die Vision eines Kreisels im Kreuzungsbereich Zeppelinstraße, Schützenstraße, Bönnigheimerstraße zu realisieren.

Befeuert wird dieser Antrag dadurch, dass wir immer wieder von verschiedenen Cleebronner Bürgern darauf angesprochen werden, warum dieses Grundstücksareal nicht erworben werden würde, da es unbedingt in den Besitz der Gemeinde Cleebronn übergehen sollte.

Der Grundstücksbesitzer ist mittlerweile sehr alt und möchte noch zu Lebzeiten verkaufen. Dies hat er in mehreren Gesprächen immer wieder kundgetan. 

Er signalisiert seit mittlerweile fast 1,5 Jahren, dass er verkaufsbereit ist, und gerne dazu beitragen würde mit dem Verkauf seines Anwesens der Gemeinde Cleebronn zu helfen, um die städtebauliche Weiterentwicklung seines Heimatortes nachhaltig in positiver Art und Weise zu unterstützen.

Seit 1,5 Jahren wartet er darauf, dass die Verwaltung auf ihn zukommt, um in Kaufverhandlungen zu treten.

Da der Besitzer plant, sein Anwesen noch zu Lebzeiten zu verkaufen, besteht dringender Handlungsbedarf, solange seitens der Gemeinde Cleebronn aus haushaltstechnischer Sicht überhaupt noch die Möglichkeit, den Erwerb dieses Areals zu finanzieren.

Wir beantragen daher, dass die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich in aktive Kaufverhandlungen mit diesem Grundstücksbesitzer eintritt, und die Ergebnisse dem Gemeinderat bis Herbst 2020 vorlegt.   

Mündliche Anträge vom 24.07.2020

      im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 44/2020

     “Finanzzwischenbericht 2020“

Antrag 1 der Fraktion Pro Cleebronn:

Die Annahmen und Grundlagen bei der Haushaltsplanung sind coronabedingt -vor allem auf der Ertragsseite – sehr unsicher bis hinfällig. Dazu kommt die in dieser Woche eingetroffene Nachricht erschwerend hinzu, dass die geplante Verzinkerei der Fa. Layher auf unbestimmte Zeit nicht gebaut wird. Die Auswirkungen auf Entwicklungen, wie sich die Gewerbesteuer, die rückläufige Einkommensteuer, sowie die rückläufige Finanz-Zuweisungen, verändern werden, konnte Herr Hirsch bereits zum Stand des Zwischenberichtes nicht seriös vorhersagen.

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages) wird am 01. Oktober 2020 aufgehoben.

Dies wird zu einer Welle von bundesweiten Insolvenzen führen, die sich wiederum sehr stark auf rückläufige Einkommensteuern sowie rückläufige Finanzzuweisungen auswirken werden!

Daher beantragt unsere Fraktion, dass alle geplanten Investitionen weiterhin „konsequent auf Sicht gefahren“ werden,

und beantragen heute Abend, dass nach der Sommerpause der Bauausschuss respektive der gesamte Gemeinderat sich in Form einer Klausurtagung – zusammensetzt,

um sämtliche geplante Investition auf den Prüfstand zu stellen und gemeinsam intensiv daran zu arbeitet und abzuwägen, wie dem strukturellen Defizit gegengesteuert werden kann.

Antrag 2 der Fraktion Pro Cleebronn:

Herr Hirsch hat vor Verabschiedung des Haushaltsplans 2020, der bekanntermaßen vor der Corona-Pandemie erstellt wurde, deutlich zu verstehen gegeben, dass der Haushaltsplan vom Landratsamt, mit den darin beinhalteten 3,25 Mio. Schulden gerade so auf der Kante gestrickt sei, und mit einer beinahe gelb-roten Karte gerade so durchgehen würde. Dies hat sich bestätigt.

Nun ist es so, dass die durch die Corona-Pandemie bedingten Unwägbarkeiten dazu führen werden, dass für die nächsten Jahre deutlich mehr Schulden aufgenommen werden müssen. Dies bedeutet, dass der Nachtragshaushalt – auf Basis der aktuellen geplanten Investitionen – nicht mehr genehmigungsfähig sein wird.

Wie bereits hinreichend bekannt, werden die im Haushaltplan veranschlagten Kosten für den Neubau der Kita neben der Grundschule in Höhe von 4,3 Mio. bei Weitem nicht ausreichen. Darüber hinaus steigt der Baupreisindex stetig weiter nach oben – trotz Pandemie. Dies führt dazu, dass die Schere – was die wegfallenden Einnahmen einerseits und die Baukosten dieses Projektes betrifft anderseits – immer weiter auseinanderklafft.

Daher stellt die Fraktion Pro Cleebronn in diesem Zusammenhang  folgenden 2. Antrag:

Wir beantragen, dass bis zur Erteilung der Baugenehmigung der geplanten Kita neben der Grundschule und bis – die unter Antrag 1 beantragte – Klausurtagung mit unserem Bauausschuss respektive dem Gemeinderat stattgefunden hat, weiterhin auf „Sicht gefahren wird“.

In Sicht fahren insofern, dass zunächst weitere Planungsleistungen dieses Projektes eingefroren werden sowie mit geplanten weiteren Beauftragungen von Ingenieurleistungen noch solange auf Sicht gefahren bzw. diese zurückgestellt werden, solange sich dadurch keine Nachteile für den Planungs- und Baufortschritt ergeben.

Mit dem Ziel, anfallende Honorare seitens der Ingenieure für z.B. entgangenen Gewinn entgegenzuwirken.

Der sinkende Bedarf an Kindergartenplätzen für die nächsten Jahre begünstigt diesen Beschlussvorschlag.

Mündlicher Antrag vom 24.07.2020

Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 45/2020 „Raumsituation Feuerwehrgerätehaus – Weitere Planungsschritte“

Antrag  der Fraktion Pro Cleebronn:

Unsere Fraktion beantragt noch ein weiteres Architekturbüro anzufragen und zwar das Architekturbüro Mattes, Riglewski, Wahl aus Heilbronn.

Mündlicher Antrag vom 24.07.2020

Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr.: 46/2020 „Neubau Kita…        Beauftragung Ing.-Büro  I-Motion“

Antrag der Fraktion Pro Cleebronn:

Die Fraktion Pro Cleebronn beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird, da alle geplanten Investitionen coronabedingt weiterhin „konsequent auf Sicht gefahren“ werden müssen.

Wir beantragen, daher dass diese Planungsleistungen noch nicht beauftragt werden, zumal keine Eile geboten ist und diese Entscheidung den Planungs- und Baufortschritt der Kita in keinerlei Weise ausbremsen würde.

Wir beantragen, dass solange es noch keine Baugenehmigung gibt und solange der Nachtragshaushalt nicht in trockenen Tüchern ist, dass keine Beauftragung weiterer Planungsleistungen durchgeführt werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Inhalte unsere Aussagen im Zusammenhang der heutigen Beschlussvorlage Nr: 44/2020


Antrag auf Durchführung einer Kostenberechnung für den Bau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Gestellt am 26.05.2020

Es ist zu erwarten, dass die im Haushaltsplan 2020 eingeplanten Einnahmen in der berücksichtigten Höhe nicht eingehen werden. Umso wichtiger ist es, dass konkrete Zahlen für den Bau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses vorliegen.

Die berücksichtigten Investitionen hierfür beruhen lediglich auf einer mündlichen Aussage des Architekten und ist in keiner Weise belastbar.

Nach §12 der Gemeindehaushaltsverordnung dürften Auszahlungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Kostenberechnungen vorliegen. Ausnahmen sind bei unbedeutenden Maßnahmen zulässig, eine Kostenberechnung muss jedoch stets vorliegen.

Die Schätzung des Architekten ohne jegliche Dokumentation ist keinesfalls als Kostenberechnung anzusehen.

Die Gemeinderäte der Fraktion ProCleebronn beantragt hiermit die Erstellung einer entsprechend belastbaren Kostenberechnung, welche so anzufertigen ist, dass sie im noch zu beschließenden Nachtragshaushalt berücksichtigt werden kann.


Antrag auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die Agenda der öffentlichen Sitzung am 13.12.2019

die kommende Sitzung am 13.12.2019 stellen wir gemäß Gemeindeordnung nachfolgenden Sachantrag.

Dem Abschluss von Verträgen zu Lieferungen und Leistungen muss lt. §31 GemHVO eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

Wir beantragen hiermit die Darlegung, welche Angebote für die Dienstleistung des Architekten für den geplanten Neubau der Kita an der Grundschule als diejenigen ausgewählt wurden, um sie dem Gemeinderat öffentlich vorzustellen. Bitte erläutern Sie nach welchen Kriterien das Architekturbüro Götze und Langguth ausgewählt wurde, sowie mit welchem Abstimmungsergebnis in welcher öffentlichen Sitzung der Auftrag erteilt wurde.

Keine Einsicht in Architektenvertrag für Kita

Zaun

In Ausübung Ihrer Rolle als Gemeinderäte, haben Markus Langjahr, Rainer Cordes und Wilhelm Speitelsbach bei der Gemeinde Einsicht in den Architektenvertrag zum Kita-Neubau beantragt.

Die Gemeindeverwaltung argumentiert, dass Markus Langjahr in der Sache befangen ist und lehnt den Antrag auf Akteneinsicht ab.
Eine Prüfung des Architektenvertrages durch diese Gemeinderäte und damit auch den fachkundigen Augen von Wilhelm Speitelsbach, konnte daher nicht erfolgen.

Antrag auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die Agenda der öffentlichen Sitzung am 22.10.2019

für die kommende öffentliche Sitzung am 22.10.2019 stellen wir gemäß Gemeindeordnung folgende Sachanträge.

Antrag 1 – Erwerb des ehemaligen Traberareals

Laut öffentlich bekannten Informationen ist der Eigentümer des ehemaligen Traber-Areals bereit sein komplettes Anwesen einschl. des baufälligen Wohnhauses und Scheune an die Gemeinde zu verkaufen.

Sollte sich dieses Areal sich im Besitz der Gemeinde befinden würde dies weitreichende positive städtebauliche Perspektiven für Cleebronn eröffnen (Umsetzung eines Kreisels, Kindergarten- erweiterungsflächen, Schaffung nichtöffentlicher resp. öffentlicher Parkplätze in Ortskernnähe usw.).

Pro Cleebronn stellt daher den Antrag, dass die Gemeinde Cleebronn schnellstmöglich in erste Kaufverhandlungsgespräche eintritt, mit dem Ziel das gesamte Areal in eigenen Besitz zu bekommen.

Antrag 2 – Vollständige  Darstellung der Kita-Planung  

Die bisherige Präsentation der Kita durch die Planung ist unvollständig.

Daher und auch damit der Gemeinderat überhaupt entscheiden kann, ob der geplante Kita-Neubau neben Grundschule sich in die Umgebung einfügt bzw. damit die Gemeinderäte sich überhaupt einmal ein Bild vom Ausmaß dieses Bauvorhabens machen können, beantragen wir, dass in der nächsten öffentlichen Sitzung am 22.10.2019 die Planunterlagen überarbeitet werden.  Mit dem Ziel, dass sämtliche – bislang z.T. nur eigenständig präsentierten Einzelkomponenten (Gebäude, Außenanlagen, Erschließung und Parkierung) komplett zusammengefügt auf einem Plan und im Kontext der umgebenden Bebauung dargestellt wird. Dazu gehört, dass das komplette Grundstück mit der sich darauf befindenden Nutzungen und Gebäuden (Containeranlage Ganztagesbetreuung  und Grundschule inbegriffen) in den Grundrissen, Schnitten, Ansichten dargestellt werden, einschl. der entsprechenden realistischen Darstellung der dazugehörigen Renderings. Zur Darstellung der umgebenden Bebauung gehört selbstverständlich auch die Darstellung des östlichen Nachbaranwesens. Wichtig ist auch dass die Abgrenzungen der Spielbereiche vom Schulgelände zu den Kindergärten dargestellt werden.

Ziel sollte es sein, eine Visualisierung zu erstellen, welche die Realität mit sämtlichen örtlichen Voraussetzungen weitestgehend abbildet. Die bisher gezeigten dreidimensionalen Darstellungen zeigen u.a. Blickwinkel aus dem Schulgebäude bzw. evtl. sogar von davor.

Antrag 3 – Gemeinsame Klausurtagung  

Wir beantragen, dass eine zeitnahe Klausurtagung mit allen Gemeinderäten und allen ev. Kirchengemeinderäten zu den Themen Gemeindehausneubau / Kita / Kita-Standort /  Naturkindergarten stattfindet. Mit dem Ziel: Austausch von Informationen und Meinungen

Antrag 4 – Fragen stellen können 

Mit dem Ziel Gemeinderatsitzungen nicht nur demokratischer sondern für interessierte Bürger attraktiver zu gestalten, stellen wir den Antrag, dass im Rahmen  öffentlichen Gemeinderatsitzungen künftig interessierte Bürger im Anschluss der Tagesordnungsprogramme innerhalb eines noch zu definierenden Zeitraums Fragen stellen dürfen.

Antrag auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die Agenda der öffentlichen Sitzung am 20.09.2019

hiermit beantragen wir gemäß $34 Absatz (1) nachfolgende Punkte auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gemeinderates zu nehmen.

  1. Planungsgrundlagen, Projektverlauf und Kostenübersicht Kita an der Grundschule

Inhaltlich erwarten wir in diesem Thema folgende Unterpunkte:

  • Auf der Informationsveranstaltung in der Sporthalle wurde seitens der Versammlungsleiter von bereits angefallene Kosten in Höhe von 380tsd EUR gesprochen. Bitte erstellen Sie hierzu eine Übersicht, welche Dienstleistung von welchem namentlich genannten Anbieter diese Kosten verursacht hat. Gehören diese Kosten bereits zu den im Bauantrag aufgeführten 2,4 MN?
  • Bislang wurde kein Lageplan des geplanten Kita-Neubaus veröffentlicht, bitte legen Sie diesen vor.
  • Aus dem vorgenannten Lageplan geht sicherlich hervor, wie die Infrastruktur geplant ist, wie stellt man sich die Verkehrsführung morgens und mittags vor?  
  • Parkplatzsitation – auf den Entwürfen werden lediglich sehr begrenzt Parkplätze, offensichtlich für das Personal, ausgewiesen. Wie ist die Parksituation für Eltern geplant? Wo gibt es temporäre Haltezonen, Stellplätze für Eltern?
  • Kosten des Projektes. Es soll laut Bauantrag nun 2,4 MN EUR kosten. Welche Grundlagen gibt es zu dieser Aussage? Gibt es eine Kostenberechnung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eines Bauvorhabens erstellt und vom Gemeinderat abgesegnet sein sollte? Was ist enthalten? Bitte präsentieren Sie eine Kostenübersicht nach DIN 276.
  • Im Bauantrag fehlen noch wichtige Teilplanungen (Infrastruktur und Außenanlagen), wie hoch fallen die Kosten hierfür aus?
  • Wie ist der Zeitliche Ablauf geplant? Gibt es eine Projektplanung, Meilensteine, ein GANTT-Diagramm? Gibt es einen kritischen Pfad?
  • Reicht das Grundstück an der Grundschule aus, müssen noch Flächen für die Straßenführung erworben werden?
  • Standortanalysen zum Mössinger-Areal sowie evangelisches Gemeindehaus. Bitte legen Sie diese vor, welcher Hinderungsgründe waren ausschlaggebend?
  • Entwicklung Kindergartenplätze

Es erscheint unrealistisch, dass die Kita an der Grundschule in 2 Jahren bezugsfertig realisiert werden kann. Dass der Bedarf steigt, ist unbestritten.

  1. Wie sieht der Bedarf an Kindergartenplätzen für die kommenden 3 Jahre aus?
  2. Wie begegnet man diesem Bedarf?
  • Fußweg vom Baugebiet unter dem Schloss (Flurst.5311 zwischen Pfefferklinge und Michaelsberger Weg)

Anwohner und insbesondere Kinder müssen täglich auf der schmalen Straße durch die schwer einsehbaren Kurven laufen. Ein völlig untragbarer Zustand, der mittelfristig zu beheben ist.

  1. Die Gemeinde hat den Weg aufgrund von mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt
  2. Eine uns vorliegende Aussage der Gemeinde ist, dass die Kostenschätzung für die Herstellung über 125 KEUR nicht verhältnismäßig zu einem Nutzen steht.
  3. Bitte legen Sie die Kostenschätzung zu diesem Fußweg vor
  4. Es gibt aktuell keinen Fußweg von diesem Baugebiet herunter in den Ortskern. Anwohner und insbesondere Kinder müssen täglich auf der schmalen Straße durch die schwer einsehbaren Kurven laufen. Ein völlig untragbarer Zustand. Der Nutzen einer Steigerung der Verkehrssicherheit durch einen Fußweg kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, mit Sicherheit liegt er aber über 125 KEUR
  5. Gab es bzgl. diesen Fußweges einen Beschluss, dass dieser nicht verkehrssicher instandgesetzt wird?
  • Parkplätze hinter der Kelter

Durch den angedachten Neubau eines evangelischen Gemeindehauses kamen die Einrichtung vollwertiger Ersatzparklätze und ein Ersatzspielplatz ins Gespräch. Alles in allem haben Sie diesen Aufwand auf € 150.000,00 – € 200.000,00 für den Parkplatz und € 60.000,00 für den Spielplatz beziffert. Das nötige Grundstück dafür muss die Kirchengemeinde ortsnah zur Verfügung stellen.

Kostengünstigere Alternativlösungen wurden diskutiert, wie z.B. diese Parkplätze hinter der Kelter auszuweisen.

  1. Bitte legen Sie zu diesen Aussagen eine Kostenberechnung vor.
  2. Muss die kirchliche Gemeinde diesen Aufwand vollständig alleine tragen und wenn ja, warum?

    Uns ist bewusst, dass die Tagesordnung der kommenden Sitzung bereits gut gefüllt ist, ggf. macht eine zusätzliche Sitzung vor dem 20. September Sinn. Insbesondere aufgrund der Dringlichkeit rund um die Kita erachten wir eine Verschiebung der Themen auf eine Sitzung nach dem 20. September   für nicht ausreichend.

unsere Arbeit im Gemeinderat beginnt

Für die am 24.09.2019 stattfindende Gemeinderatssitzung hat die Fraktion ProCleebronn folgende Tagesordnungspunkte beantragt:

1) Übersicht über Planungsgrundlagen, Projektverlauf und Kostenübersicht zur Kita an der Grundschule, insbesondere welche Kosten sind schon entstanden, Lageplan, Verkehrsführung und Parkplätze.

2) Anfrage nach einer Planung zur Entwicklung von Kindergartenplätzen für die Zeit, bis eine neue Kita steht. Bedarfsplanung für die nächsten

3 Jahre. Wie begegnet man diesem Bedarf? 3) Prüfung zur Wiedereröffnung des Fußweges zwischen Michaelsberger Weg und Pfefferklinge

4) Kostenprüfung zur Schaffung von Ersatzparkplätzen hinter der Kelter

Wir freuen uns darauf dass mit diesen ersten 4 Themen unsere Arbeit im Gemeinderat beginnt.